§1 Grundsatz
Aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§2 Tierhaltung
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
Muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen
Darf die Möglichkeit des Tieres zu artgerechter Bewegung nicht so einschränken, dass ihm dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden
Muss über eine angemessen Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.